24/7 Assistance 1-555-555-555

Bedingungen und Konditionen

FAHRZEUGNUTZUNG

Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug sowie das Zubehör in einwandfreiem Betriebszustand und verpflichtet sich, diese zu erhalten und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Es ist ausdrücklich untersagt: Personen oder Güter zu befördern, wenn dies direkt oder indirekt eine Untervermietung des Fahrzeugs bedeutet. Das Fahrzeug von nicht autorisierten Personen führen zu lassen. Das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Substanzen zu fahren. Das Fahrzeug auf Waldwegen, Stränden oder nicht asphaltierten Straßen zu fahren (außer bei 4×4-Fahrzeugen). Mehr Personen zu befördern, als im Fahrzeugschein zugelassen sind. Das Fahrzeug bei sportlichen Wettkämpfen jeglicher Art, zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder zum Fahrunterricht zu verwenden.

RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben. Bei Verspätung sind die ersten zwei zusätzlichen Stunden kostenlos. Ab der dritten Stunde gilt der volle Tagesmietpreis.

ABRECHNUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

Der Mieter verpflichtet sich, neben den im Vertrag aufgeführten Gebühren auch die folgenden Kosten zu übernehmen: Verlust oder Diebstahl von Schlüsseln, Zubehör, Werkzeugen, Ersatzreifen, Batterie oder Fahrzeugpapieren. Bußgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sowie Abschleppkosten bei Falschparken. Schäden am Unterboden des Fahrzeugs, Reifenpannen oder Schäden an den Reifen sowie Brandlöcher oder Flecken auf der Polsterung. Falsches Betanken des Fahrzeugs.

VERSICHERUNGSDECKUNG

Die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter und die im Vertrag autorisierten Fahrer hinsichtlich der Haftpflicht (Schäden gegenüber Dritten) bis zu einem Betrag von 50 Millionen Euro, unbegrenzte medizinische Versorgung in anerkannten Gesundheitszentren (C.C.S.) und bis zu 1.800 € in Einrichtungen eigener Wahl. Ebenfalls gedeckt sind Kautionen und juristische Verteidigungskosten, die dem Fahrer auferlegt werden könnten. Die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug ist auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt, gemäß der zum Zeitpunkt gültigen Preisliste. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr kann die Selbstbeteiligung bei Personenkraftwagen aufgehoben werden. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Deckung sind Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der im Fahrzeug transportierten Güter.

UNFÄLLE

Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet: Das Fahrzeug nicht vom Unfallort zu bewegen, bis die zuständige Behörde erscheint und einen Unfallbericht erstellt. Den Vermieter unverzüglich über den Vorfall zu informieren. Mit der Gegenpartei keine Vereinbarung über den Unfall zu treffen. Das beschädigte Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne vorher Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Schäden oder Verlusten getroffen zu haben. Von der Gegenpartei alle relevanten Informationen über Fahrer, Eigentümer, Fahrzeug und Versicherungsgesellschaft einzuholen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Bei Übergabe des Fahrzeugs ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie eines gültigen Führerscheins erforderlich.

FAHRLÄSSIGES FAHREN

Der Mieter, der ein Fahrzeug des Unternehmens unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder auf andere Weise mit beeinträchtigtem Urteilsvermögen führt, übernimmt die volle Verantwortung für alle dadurch am Fahrzeug verursachten Schäden sowie für Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen, Gegenständen, Tieren oder Dritten im Allgemeinen. Der Fahrer unter den vorgenannten Bedingungen haftet ebenfalls für mitgeführte Personen oder Gegenstände sowie für alle daraus resultierenden Sanktionen. Der Mieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug und auch nicht auf Rückerstattung des Mietpreises.

GERICHTSSTAND

Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung oder Auslegung des Vertrags ergeben, unterwerfen sich die Vertragsparteien ausdrücklich der Gerichtsbarkeit der Gerichte und Tribunale der Provinz Santa Cruz de Tenerife und verzichten auf jeden anderen etwaigen Gerichtsstand.

GEBIETLICHER GELTUNGSBEREICH

Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, das Mietfahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters von der Insel zu entfernen, auf der der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Zuwiderhandlung wird der Vertrag automatisch gekündigt, und der Vermieter kann alle rechtlich zulässigen Maßnahmen vor Gericht einleiten.

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Personenbezogene Daten werden gemäß dem spanischen Datenschutzgesetz (Ley Orgánica 15/1999 vom 13. Dezember) und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen verarbeitet. Der Kunde kann jederzeit Zugang zu seinen Daten verlangen, sie berichtigen oder löschen, indem er dies per E-Mail oder schriftlich gegenüber dem Unternehmen beantragt.

© 2025 Autos Ferraz, Rent a car en La Palma, canarias